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BGB § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

BGB § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

[ Auszug: (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie ... ]